Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die sogenannte “Gratiszahnspange”, auch Kassenspange oder Krankenkassenspange genannt. Für diese Zahnspange, deren Kosten auf Grundlage des neuen Kassenvertrags von der Krankenkasse übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Krankenkassenzahnspange umfasst die im entsprechenden Gesamtvertrag der jeweiligen Krankenkasse beschriebenen Leistungen.
Während unserer Erstberatung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenspange erfüllt sind.
Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Ersttermin telefonisch unter +43 463 43449 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zahnregulierung@pilarz.at
Anspruch auf eine Krankenkassenspange haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn die Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wird die Regulierung ausgeprägter Fehlstellungen bei Vertragskieferorthopäden durchgeführt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten zur Gänze.
Kassenspangen dürfen nur von qualifizierten Zahnärzten angeboten werden. Nach dem Studium der Zahnmedizin ist es üblich, ein mindestens dreijähriges Aufbaustudium zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ zu absolvieren. Da es diesen Ausbildungsweg in Österreich bisher noch nicht gibt, überprüfen die Krankenkassen gemeinsam mit der Zahnärztekammer, welche Zahnärzte über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
Dr. Pilarz hat eine vierjährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie im niedergelassenen Bereich und an der LMU München absolviert.
Die vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Rahmen der “Gratis-Zahnspange” ist nur für feste Zahnspangen mit Metall-Brackets möglich. Wird eine optisch unauffälligere Variante gewünscht, ist im Einzelfall abzuklären ob eine Bezuschussung durch die Krankenkassen möglich ist.
Zahn- und Kieferfehlstellungen werden mithilfe eines international gültigen Indexes (IOTN) beurteilt. Die Beurteilung im Rahmen des IOTN reicht von 1 (kein Behandlungsbedarf) bis 5 (sehr großer Behandlungsbedarf). Für eine Kassenspange muss der IOTN Grad 4 oder 5 betragen.
Laut Empfehlung des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) sind kieferorthopädische Kontrolluntersuchungen im Alter von 4, 8 und 12 Jahren sinnvoll. Mithilfe der Kontrollen kann die Entwicklung von eventuellen Fehlstellungen verfolgt werden und die medizinisch notwendige Behandlung zeitnah beginnen.
Bei verschiedenen Fehlentwicklungen ist eine frühe Korrektur sinnvoll und medizinisch notwendig. Dazu gehören unter anderem Kreuzbisse, stark vorstehende Schneidezähne und Durchbruchstörungen. Die Kosten für Frühbehandlungen dieser Art werden bei Vertragsärzten ebenfalls vollständig übernommen.
Ob eine Behandlung bezuschusst wird – und wenn ja, in welcher Höhe – ist abhängig von der Fehlstellung und der Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse. Die Beantragung der Bezuschussung übernehmen wir gerne für Sie.
Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Übergangsbestimmungen. Diese fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach.
Gerne nehmen wir uns Zeit für eine individuelle und persönliche Analyse und Behandlungsplanung. Die Kosten für die Beratung übernimmt die Krankenkasse.